Großes Eckgrundstück mit Altbestand und Entwicklungspotenzial in Augsburg Kriegshaber
Eckdaten
- Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage Lilienstraße 6
86156 Augsburg - Kaufpreis 569.000,00 €
- Grundstücksfront ca. 22 m
- Grundstück ca. 614 m²
- Bezugstermin sofort
- Bebaubar nach Nachbarbebauung
- Erschließung Voll erschlossen
- Kurzfristig bebaubar ja
- Immobilien-ID 73
- Provision 2,38% inkl. MwSt.
Immobilie
Das Grundstück in der Lilienstraße 6 in 86156 Augsburg befindet sich in einer gewachsenen, innerstädtischen Wohnlage im Stadtteil Oberhausen. Es handelt sich um ein Eckgrundstück an der Kreuzung Lilienstraße/Jedelhauser Straße mit nahezu rechteckigem Zuschnitt, ebener Oberfläche und sehr guter Erschließung.
Mit einer Grundstücksgröße von 614 m² bietet die Fläche attraktive Möglichkeiten für eine wohnbauliche Nutzung im Bestand oder im Rahmen einer zukünftigen Neuentwicklung. Der Standort ist sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar; im näheren Umfeld stehen Versorgungsangebote des täglichen Bedarfs sowie Schulen und weitere Einrichtungen des öffentlichen Lebens zur Verfügung.
Das Umfeld ist überwiegend durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Grundstück nicht. Eine mögliche Bebauung richtet sich daher grundsätzlich
nach § 34 BauGB und orientiert sich an der umliegenden Nachbarbebauung.
Der vorhandene Altbestand ist renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig. Dadurch bietet die Immobilie insbesondere für Käufer und Bauträger interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Je nach den baurechtlichen Voraussetzungen könnte sowohl eine Weiterentwicklung des Bestands als auch eine Neubebauung in Betracht kommen. Denkbar wären beispielsweise ein Doppelhaus mit zwei Doppelhaushälften oder ein bis zu zweigeschossiges Mehrfamilienhaus, sofern dies baurechtlich zulässig ist.
Da kein Bebauungsplan vorliegt, sind sämtliche Bau- und Nutzungsmöglichkeiten von Kaufinteressenten bzw. deren Planern oder Bauträgern eigenständig mit den zuständigen Behörden der Stadt Augsburg abzustimmen und zu prüfen. Eine Gewähr für die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Bauvorhaben kann nicht übernommen werden.
Grundstücksmerkmale
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen; Wasser, Abwasser, Strom und Telefonanschlüsse sind vorhanden. Laut Gutachten bestehen keine erkennbaren Hinweise auf besondere wertbeeinflussende Bodenverhältnisse, Altlasten werden jedoch nicht untersucht und in der Bewertung ausdrücklich nicht berücksichtigt.
Aktuell bebaut:
Bebaute Fläche: ca. 126m²
Geschossfläche: ca. 239m²
Geschossflächenzahl: ca. 0,4
Grundstücksfläche: 614 m²
Adresse: Lilienstraße 6, 86156 Augsburg
Gebäudetyp: freistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäude
Baujahr Wohnhaus: ca. 1928
Wärmeerzeuger: 1989
Wohnhaus-BGF: ca. 334 m²
Nebengebäude-BGF: ca. 118 m²
Wohnhaus-GGF/Geschossfläche laut Gutachten: ca. 239 m²
Vermietbare Fläche Wohnhaus: ca. 179 m²
Lage
Das Bewertungsobjekt liegt in Bayern, in der Stadt Augsburg, im Stadtteil Oberhausen. Es befindet sich im nördlichen Stadtgebiet, nahe dem Oberhauser Bahnhof, und das Stadtzentrum am Königsplatz ist etwa 2,5 km Luftlinie entfernt.
Verkehrsanbindung
Die Verkehrsanbindung wird im Gutachten als gut beschrieben. Das Objekt ist sowohl mit dem Individualverkehr als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar; die Innenstadt ist über die Ulmer Straße, die Langenmantelstraße und den Klinkerberg in etwa 15 Fahrminuten erreichbar.
Nördlich mündet die Lilienstraße in den Kobelweg, über den eine Auffahrtsmöglichkeit zur Westtangente B 17 besteht, wodurch sowohl der Süden als auch der Norden Augsburgs sowie die A 8 gut angebunden sind. Im Nahbereich stehen Omnibuslinien und die Straßenbahnlinie 2 an der Haltestelle St. Thaddäus zur Verfügung; der Oberhauser Bahnhof liegt etwa 300 m entfernt.
Umgebung und Infrastruktur
Das Umfeld ist überwiegend mit ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern unterschiedlicher Bauart bebaut. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken, Ärzte, Friseure und gastronomische Betriebe sind im Gehbereich vorhanden; ebenso sind Schulen, weitere Bildungseinrichtungen und kulturelle Angebote in Augsburg in üblicher städtischer Dichte vorhanden.
Grundstücksbeschreibung
Es handelt sich um ein Eckgrundstück an der Kreuzung Lilienstraße/Jedelhauser Straße mit nahezu rechteckigem Zuschnitt. Die Straßenfront beträgt entlang der Lilienstraße etwa 21 m und entlang der Jedelhauser Straße etwa 30 m; der Zugang zum Objekt erfolgt von der Nordseite über die Jedelhauser Straße.
Das Grundstück ist eben und ortsüblich erschlossen. Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telefonanschlüsse sind vorhanden; die Erschließungsstraßen sind asphaltiert und verfügen beidseitig über Gehwege.
Bewertungsrelevante Einordnung
Positiv hervorgehoben werden insbesondere der gute Verkehrsanschluss und die gute Erreichbarkeit.
Die umliegende Bebauung, die gute Infrastruktur und die vollwertige Erschließung sprechen für einen grundsätzlichen Wohnstandort mit solider Marktgängigkeit.
Bebaubarkeit
Lage und Umfeld
Die Lage wird im Gutachten insgesamt als durchschnittlich für Wohnnutzung beurteilt, wobei insbesondere die gute Verkehrsanbindung positiv hervorgehoben wird. Das Grundstück liegt nahe dem Oberhauser Bahnhof und ist über die Ulmer Straße, den Kobelweg und die Westtangente gut an das Stadtgebiet und die A 8 angebunden.
Das Umfeld ist überwiegend durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung geprägt. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht für das Grundstück nicht. Eine mögliche Bebauung richtet sich daher grundsätzlich
nach § 34 BauGB und orientiert sich an der umliegenden Nachbarbebauung.
Der vorhandene Altbestand ist renovierungs- bzw. sanierungsbedürftig. Dadurch bietet die Immobilie insbesondere für Käufer und Bauträger interessante Entwicklungsmöglichkeiten. Je nach den baurechtlichen Voraussetzungen könnte sowohl eine Weiterentwicklung des Bestands als auch eine Neubebauung in Betracht kommen. Denkbar wären beispielsweise ein Doppelhaus mit zwei Doppelhaushälften oder ein bis zu zweigeschossiges Mehrfamilienhaus, sofern dies baurechtlich zulässig ist.
Da kein Bebauungsplan vorliegt, sind sämtliche Bau- und Nutzungsmöglichkeiten von Kaufinteressenten bzw. deren Planern oder Bauträgern eigenständig mit den zuständigen Behörden der Stadt Augsburg abzustimmen und zu prüfen. Eine Gewähr für die Genehmigungsfähigkeit bestimmter Bauvorhaben kann nicht übernommen werden.
Grundstücksmerkmale
Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen; Wasser, Abwasser, Strom und Telefonanschlüsse sind vorhanden. Laut Gutachten bestehen keine erkennbaren Hinweise auf besondere wertbeeinflussende Bodenverhältnisse, Altlasten werden jedoch nicht untersucht und in der Bewertung ausdrücklich nicht berücksichtigt.
Erschließung
Aktuell bebaut:
Bebaute Fläche: ca. 126m²
Geschossfläche: ca. 239m²
Geschossflächenzahl: ca. 0,4
Grundstücksfläche: 614 m²
Adresse: Lilienstraße 6, 86156 Augsburg
Gebäudetyp: freistehendes Einfamilienhaus mit Nebengebäude
Baujahr Wohnhaus: ca. 1928
Wärmeerzeuger: 1989
Wohnhaus-BGF: ca. 334 m²
Nebengebäude-BGF: ca. 118 m²
Wohnhaus-GGF/Geschossfläche laut Gutachten: ca. 239 m²
Vermietbare Fläche Wohnhaus: ca. 179 m²
Sonstiges
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. Gerne lassen wir Ihnen weitere Informationen zu dieser Immobilie zukommen. Füllen Sie hierzu bitte das Kontaktformular vollständig aus.
Damit wir Ihnen sofort das Exposé zuschicken können, benötigen wir nach der Neuregelung im Verbraucherrecht Ihre Zustimmung.
Für Fragen und zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins stehe ich Ihnen höchstpersönlich zur Verfügung.
Herr Simon Koch unter der Mobil-Nr. 0179-8740077
Da die Maklerprovision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie die Immobilie auch tatsächlich kaufen, bleibt Ihre Anfrage insoweit unverbindlich und kostenfrei.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Angaben des Auftraggebers. Eine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann nicht übernommen wer- den. Zwischenverkauf vorbehalten.
Sie möchten auch Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten? Wir sind Ihr kompetenter Immobilienmakler im Raum Augsburg, Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech und München.
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne!
Sie erreichen uns telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular. Gerne beantworten wir im Vorfeld alle relevanten Fragen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Hinweis gemäß Geldwäschegesetz (GwG)
Als Immobilienmaklerunternehmen ist Simon Koch Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 10 Abs. 1 GwG (Geldwäschegesetz) gesetzlich verpflichtet, bei Anbahnung eines Kaufvertrages die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere die Einsichtnahme in ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) sowie gegebenenfalls die Dokumentation weiterer wirtschaftlich Berechtigter.
Diese Verpflichtung besteht vor Abschluss eines Maklervertrags bzw. spätestens bei konkretem Kaufinteresse. Käufer und Interessenten sind daher verpflichtet, die hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Gesellschafterliste bzw. der Nachweis des wirtschaftlich Berechtigten (§ 3 GwG) erforderlich. Sofern ein Käufer im Namen Dritter handelt, ist eine entsprechende Vertretungs- bzw. Vollmachtserklärung sowie der Identitätsnachweis des wirtschaftlich Berechtigten beizubringen.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der geldwäscherechtlichen Verpflichtungen verarbeitet und unterliegen einer sicheren, dokumentierten Aufbewahrung gemäß § 8 Abs. 4 GwG für die Dauer von fünf Jahren.
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